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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 20 B 32/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,20781
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 20 B 32/07 AS ER (https://dejure.org/2007,20781)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2007 - L 20 B 32/07 AS ER (https://dejure.org/2007,20781)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - L 20 B 32/07 AS ER (https://dejure.org/2007,20781)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 20 B 32/07
    Zwar spricht manches dafür, dass Kosten für Auszugsrenovierungen bei einem notwendigen Auszug im Rahmen des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II als notwendige Aufwendungen für die Unterkunft angesehen werden können, sofern nämlich diese Kosten an die Stelle der sonst regelmäßig anfallenden Schönheitsreparaturen treten, zu denen der Mieter vertraglich verpflichtet ist (vgl. BVerwG Urteil v. 30.04.1992 - 5 C 26.88, BVerwGE 90, 160; Berlit in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 22 Rn. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12

    Bedarf für Unterkunft; Leistungsausschluss bei Studenten; Messie-Wohnung;

    Dementsprechend wurden auch bislang in der Rechtsprechung Ansprüche etwa als Schadensersatz für verlorene Schlüssel (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. Mai 2007 - L 20 B 32/07 AS ER - in: FEVS 58, 559) oder auch die Schadensersatzforderung eines Autovermieters, die aus einer Beschädigung des Umzugsfahrzeugs anlässlich eines Umzugs herrührt, der vom Leistungsträger veranlasst wurde, als nicht in den Leistungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II fallend angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 06. Oktober 2011 - B 14 AS 152/10 R - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2008 - L 19 AS 31/07

    Anspruch auf Gewährung von Umzugskosten; Veranlassung des Umzugs durch kommunalen

    Die grundsätzliche Frage, ob, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang Renovierungskosten gegebenenfalls übernommen werden können (vgl. hierzu beispielsweise Beschluss des LSG NW vom 09.05.2007 - L 20 B 32/07 AS -), stellt sich deshalb vorliegend nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 20 B 222/07

    Kostenerstattung für einen Umzug durch ein gewerbliches Umzugsunternehmen bei

    Die grundsätzliche Klärung der Frage, ob, auf welcher Rechtsgrundlage (vgl. etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2007, L 20 B 32/07 AS ER) und in welchem Umfang Renovierungskosten übernahmefähig sind, wird daher ebenso einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müssen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 12 AS 2397/08
    Grundsätzlich können Kosten einer Auszugsrenovierung als Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) zu übernehmen sein, soweit sie an die Stelle von vom Mieter zu übernehmenden Schönheitsreparaturen treten und der Auszug notwendig war (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Mai 2007 - L 20 B 32/07 AS ER - (juris); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in BVerwGE 90, 160; Berlit in LPK-SGB 11, 2.
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